Im Sinne einer durchgängigen elektronischen Verfahrensabwicklung bringt das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich auf seinen Erledigungen eine Amtssignatur auf. Dadurch wird erkennbar, dass es sich um ein amtliches Schriftstück des Landesverwaltungsgerichts Oberösterreich handelt.
Durch die Amtssignatur können somit die Herkunft und die Übereinstimmung eines Dokuments mit einer Abschrift, die beim Aussteller verbleibt, überprüft werden.
Die Amtssignatur setzt sich zusammen aus
Gesicherte Veröffentlichung der Bildmarke gemäß § 19 Abs. 3 E-Government-Gesetz (E-GovG)
Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich (LVwG) verwendet bei von ihm amtssignierten Dokumenten folgende Bildmarke:
Offzieller Link zur Signaturprüfung - leitet derzeit weiter zum Prüfservice der RTR (Rundfunk & Telekom Regulierungs-GmbH)
Unter Verifizierung im Sinne des § 20 E-GovG ist die Bestätigung zu verstehen, dass das als Ausdruck vorliegende Dokument von der dort angeführten Behörde stammt. Falls Sie ein amtssigniertes Dokument verifizieren lassen möchten, kontaktieren Sie uns bitte im Wege der auf dieser Hompage angeführten Adresse.