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Volksgartenstraße 14
4021 Linz
E-Mail: post@lvwg-ooe.gv.at

Allgemeine Durchwahl (+43 732) 70 75-0
Information (+43 732) 70 75-180 04
Fax (+43 732) 70 75-21 80 18
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  • Quelle: Walter Spatzek, Grafik-Foto-Design
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Herzlich willkommen auf der Homepage des Landesverwaltungsgerichts Oberösterreich


Wichtige Mitteilung des Landesverwaltungsgerichts Oberösterreich im Zusammenhang mit dem "Coronavirus" (SARS-CoV-2) bzw. COVID-19!

 

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte,

Behördenvertreterinnen und Behördenvertreter!

 

Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich hatte bereits im März des vergangenen Jahres auf die durch SARS-CoV-2 (Coronavirus) ausgelöste Pandemie reagiert und seine Arbeitsroutine angepasst, mit dem Ziel der vollen Wahrnehmung seiner Aufgaben und der umfassenden Gewährleistung des Rechtsschutzes, unter Beachtung der Gesundheit aller Beteiligten sowie der Unterstützung im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus. Dabei war und ist das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich jederzeit in der Lage, unmittelbaren und raschen Rechtsschutz zu leisten.

 

Angesichts gesetzlicher Änderungen (beispielsweise in Bezug auf den Verhandlungsbetrieb oder auch Entscheidungs- und Verjährungsfristen, siehe dazu das Verwaltungsrechtliche COVID-19-Begleitgesetz (COVID-19-VwBG), BGBl I 16/2020, i.d.g.F.), adaptiert das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich laufend seinen Verhandlungsbetrieb unter Berücksichtigung der aktuellen Rahmenbedingungen und Schutzmaßnahmen.

 

Wir sind für Sie elektronisch und telefonisch in gewohnter Art und Weise erreichbar (siehe dazu die Kundmachung des Landesverwaltungsgerichts Oberösterreich über die Kommunikation [den Verkehr] zwischen Landesverwaltungsgericht und Beteiligten), der mit Anwesenheit verbundene Parteienverkehr soll aber bis auf weiteres noch auf dringende Anliegen reduziert sein, weshalb ersucht wird, Akteneinsichten oder persönliche Vorsprachen nur im erforderlichen Ausmaß vorzunehmen. Alle Betroffenen sind weiterhin ersucht, selbst zu hinterfragen, ob das persönliche Erscheinen bei Gericht notwendig ist. Der elektronischen oder postalischen Übermittlung von Unterlagen soll angesichts der Vermeidung direkter persönlicher Kontakte nach wie vor der Vorzug eingeräumt werden.

 

Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich hat zu Beginn der Pandemie sehr rasch entsprechende Schutzmaßnahmen getroffen und seither stets an die aktuelle Situation angepasst, um die Rechtsschutzsuchenden, deren Vertreterinnen und Vertreter sowie Behördenvertreterinnen und Behördenvertreter, aber auch die Richterinnen und Richter sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestmöglich vor Infektionen mit dem Coronavirus zu schützen.

 

Die nachfolgenden Anordnungen gelten auch als Ergänzung der geltenden Hausordnung für das Landesverwaltungsgericht. Im Falle eines Erscheinens beim Landesverwaltungsgericht Oberösterreich sind besonders folgende Schutzmaßnahmen zu beachten:

 

  • Im gesamten Gerichtsgebäude ist gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten. Ausnahmen bestehen nur insoweit, als dies in Ausübung gesetzlicher Aufgaben erforderlich ist.
  • Im Eingangs- und Wartebereich des Landesverwaltungsgerichts Oberösterreich ist eine Atemschutzmaske der Schutzklasse FFP2 (FFP2-Maske) ohne Ausatemventil oder eine Maske mit mindestens gleichwertig genormtem Standard zu tragen, wobei grundsätzlich ersucht wird, eine solche bereits mitzubringen. Ausnahmen bestehen nur für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr, für Personen, denen ärztlich bestätigt aus gesundheitlichen Gründen das Tragen nicht zugemutet werden kann oder für gehörlose und schwer hörbehinderte Personen sowie deren Kommunikationspartner während der Kommunikation.
  • Beachten Sie, dass bereits der Zutritt zum Gerichtsgebäude nur mit einer FFP2-Maske zulässig ist. Ein Verstoß gegen die Einhaltung der Abstandsregelung sowie der Tragepflicht einer FFP2-Maske im Eingangs- und Wartebereich des Gerichts kann zum Verweis aus dem Gebäude führen.
  • Auch während der Verhandlung ist grundsätzlich das Tragen einer FFP2-Maske geboten.
  • Die Kontrollorgane des Sicherheitsdienstes am Gericht sind auch beauftragt, stichprobenartig bei Personen den Gesundheitszustand auf das Vorliegen von Symptomen betreffend COVID-19 zu überprüfen und vorliegendenfalls den Zutritt zum Gerichtsgebäude zu verweigern.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Kooperation!

 

Linz, 15. September 2021

Dr. Johannes Fischer
Präsident

Mehr Informationen dazu

  • Mitteilung des Präsidenten vom 15. September 2021 (PDF-Dokument 178,32 KB)

COVID-19-Gesetze

!HINWEIS: Beachten Sie bitte, dass im Zusammenhang mit COVID-19 Änderungen bei den gesetzlichen Fristen festgelegt wurden!

  • BGBl I 16/2020 (2. COVID-19-Gesetz)
  • BGBI I 24/2020 (4. COVID-19-Gesetz)
  • BGBl I 42/2020 (12. COVID-19-Gesetz)
  • BGBl I 59/2020 (Änderung COVID-19-VwBG)
  • BGBl I 2/2021 (Änderung COVID-19-VwBG)
  • BGBl I 107/2021 (Änderung COVID-19-VwBG)
  • BGBl I 235/2021 (Änderung COVID-19-VwBG)
  • Verwaltungsgerichtliches COVID-19-Begleitgesetz (COVID-19-VwBG)
  • COVID-19 Begleitgesetz Vergabe
  • Bundesabgabenordnung

 

 

Zweistufige Verwaltungsgerichtsbarkeit

Mit der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012, BGBl. I 51/2012, wurden die bundesverfassungsrechtlichen Grundlagen für die Einführung der zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit in Österreich geschaffen.

Durch diese Reform wird im Wesentlichen den aus der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie aus der Europäischen Grundrechtecharta resultierenden Vorgaben entsprochen. Seit 1. Jänner 2014 ist flächendeckend eine Gerichtsinstanz zuständig, die öffentlich-rechtliche Streitigkeiten in der Regel durch eine Entscheidung in der Sache selbst erledigt. Dadurch ist der gerichtliche Rechtsschutz näher an die Bürgerinnen und Bürger herangerückt und ist für diese auch leichter und schneller erreichbar. Es bedarf somit grundsätzlich – vom eigenen Wirkungsbereich der Gemeinden abgesehen – keines Durchlaufens eines administrativen Instanzenzuges; der Rechtsschutz erfolgt insoweit ausschließlich durch die Verwaltungsgerichte.

Anstelle der Unabhängigen Verwaltungssenate und zahlreicher weiterer Sonderbehörden stellen seit 1. Jänner 2014 neun Verwaltungsgerichte in den Bundesländern und zusätzlich ein allgemeines Verwaltungsgericht des Bundes sowie ein Bundesfinanzgericht den Rechtsschutz in Verwaltungsangelegenheiten sicher.

Weitere Informationen finden Sie unter

  • Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 (BGBl I Nr. 51/2012) (PDF-Dokument 276,43 KB)
  • Verwaltungsgerichtsbarkeits-Ausführungsgesetz 2013 (BGBl I Nr. 33/2013) (PDF-Dokument 654,30 KB)
  • Änderung des Verwaltungsgerichtsbarkeits-Ausführungsgesetz 2013 (BGBl I Nr. 122/2013) (PDF-Dokument 173,72 KB)
  • Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG (BGBl I Nr. 33/2013, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl I Nr. 109/2021) (PDF-Dokument 245,14 KB)
 
Medienmitteilung
COVID-19-Pandemie: Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich ist auch in Krisenzeiten weiterhin ein verlässlicher Garant für raschen und effizienten Rechtsschutz



Medienmitteilung des Landesverwaltungsgerichts Oberösterreich vom 23. November 2020

Mehr Informationen dazu

  • Medienmitteilung (PDF-Dokument 161,83 KB)


 
Erkenntnis
Impfpflicht: Landesverwaltungsgericht Oberösterreich bestätigt, dass Anträge auf Feststellung einer Ausnahme von der Impfpflicht derzeit nicht zulässig sind



Quelle: LVWG

Medienmitteilung des Landesverwaltungsgerichts Oberösterreich vom 19. Mai 2022

Mehr Informationen dazu

  • Medienmitteilung (PDF-Dokument 157,32 KB)


 
Entscheidungen
Archiv der LVwG Entscheidungen



Entscheidungen des Landesverwaltungsgerichtes Oberösterreich werden ab 1. Jänner 2014 auf dieser Homepage veröffentlicht.

Mehr Informationen dazu

  • Zum Archiv der LVwG Entscheidungen



Landesverwaltungsgericht Oberösterreich ● Volksgartenstraße 14 ● 4021 Linz

Informationsstelle (+43 732) 7075 - 18004 ● Fax (+43 732) 7075 - 218 018
E-Mail: post@lvwg-ooe.gv.at

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