Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich

Nach der Bundesverfassung besteht für jedes Bundesland ein Verwaltungsgericht. Für den Bund bestehen ein als Bundesverwaltungsgericht zu bezeichnendes allgemeines Verwaltungsgericht des Bundes und ein als Bundesfinanzgericht zu bezeichnendes Verwaltungsgericht des Bundes für Finanzen.

 

Die Verwaltungsgerichte erkennen insbesondere über Beschwerden

  • gegen den Bescheid einer Verwaltungsbehörde wegen Rechtswidrigkeit
  • gegen die Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt wegen Rechtswidrigkeit
  • wegen Verletzung der Entscheidungspflicht einer Verwaltungsbehörde sowie
  • in sonstigen Angelegenheiten, die ihnen durch Gesetz zugewiesen werden.

 

Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich ist örtlich zuständig für das Bundesland Oberösterreich und hat seinen Sitz in Linz.

 

 

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