Amtssignatur des Landesverwaltungsgerichts Oberösterreich

Im Sinne einer durchgängigen elektronischen Verfahrensabwicklung bringt das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich auf seinen Erledigungen eine Amtssignatur auf. Dadurch wird erkennbar, dass es sich um ein amtliches Schriftstück des Landesverwaltungsgerichts Oberösterreich handelt.

Durch die Amtssignatur können somit die Herkunft und die Übereinstimmung eines Dokuments mit einer Abschrift, die beim Aussteller verbleibt, überprüft werden.

 

Die Amtssignatur setzt sich zusammen aus

  • einer Bildmarke,
  • dem Hinweis, dass das Dokument amtssigniert worden ist, sowie
  • Informationen zur Prüfung des elektronischen Dokuments und der  Ausdrucke des Dokuments.

 

Gesicherte Veröffentlichung der Bildmarke gemäß § 19 Abs. 3 E-Government-Gesetz (E-GovG)

Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich (LVwG) verwendet bei von ihm amtssignierten Dokumenten folgende Bildmarke:

 

 

Logo LVwG Oö. als Bildmarke sw
Grafik: Bildmarke LVwG Oö.

Logo LVwG Oö. als Bildmarke
LVwG Oö.

 

Prüfung eines amtssignierten elektronischen Dokuments

Sie können ein amtssigniertes Dokument auf seine Echtheit und Unversehrtheit prüfen. Dazu nutzen Sie bitte eine der untenstehenden Adressen:
  • www.signaturpruefung.gv.at
    Offzieller Link zur Signaturprüfung - leitet derzeit weiter zum Prüfservice der RTR (Rundfunk & Telekom Regulierungs-GmbH)

 

Verifizierung des Ausdrucks eines amtssignierten elektronischen Dokuments

Unter Verifizierung im Sinne des § 20 E-GovG ist die Bestätigung zu verstehen, dass das als Ausdruck vorliegende Dokument von der dort angeführten Behörde stammt. Falls Sie ein amtssigniertes Dokument verifizieren lassen möchten, kontaktieren Sie uns bitte im Wege der auf dieser Hompage angeführten Adresse.