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- Mediendateien/Medienmitteilung_LVwG-751397_Waffenpass.pdf
Die tatsächliche unmittelbare Gefahr für den Elitesoldaten in Österreich ergibt sich im konkreten Einzelfall daraus, dass die Taliban bekanntermaßen Racheaktionen mithilfe von Kontaktpersonen vor Ort durchführen, wie jüngst ein Attentat auf einen KSK-Soldaten in Deutschland, der ebenfalls an der Mission teilgenommen hatte, auf tragische Weise gezeigt hat. Da es sich somit gerade nicht mehr nur um eine allgemeine, spekulative Umschreibung von Gefahren, sondern um eine für den Angehörigen des Jagdkommandos konkrete Gefährdungssituation handelt, war der Beschwerde Folge zu geben und der beantragte Waffenpass zu erteilen. - Entscheidungen/2021/751397_20.pdf
Titel: LVwG-751397/20/KLi/CK
In einem vergleichbaren Fall wurde ein Seite 9 von 10 Soldat des deutschen KSK, welcher in Afghanistan ebenfalls erkennungsdienstlich behandelt wurde und in derselben Uniform wie die Angehörigen des Jagdkommandos als Ausbildner tätig war, von einem Kontaktmann der Taliban in Deutschland vor der Kaserne mit einem Messer niedergestochen. - Entscheidungen/2021/751399_18.pdf
Titel: LVwG-751399/18/BP/CK
Der Bf, der vor der Machtübernahme zur Ausbildung afghanischer Einheiten im Kampf gegen extremistische Gruppierungen wie den Taliban eingesetzt war, ist daher einer außerordentlichen Gefahr ausgesetzt. In einem vergleichbaren Fall wurde ein Soldat des deutschen KSK, welcher in Afghanistan ebenfalls erkennungsdienstlich behandelt wurde und in derselben Uniform wie die Angehörigen des Jagdkommandos als Ausbildner tätig war, von einem Kontaktmann der Taliban in Deutschland vor der Kaserne mit einem Messer niedergestochen. - Entscheidungen/2021/751626_8.pdf
Titel: LVwG-751626/8/MZ/CK
Der Bf, der vor der Machtübernahme zur Ausbildung afghanischer Einheiten im Kampf gegen extremistische Gruppierungen wie den Taliban eingesetzt war, ist daher einer außerordentlichen Gefahr ausgesetzt. In einem vergleichbaren Fall wurde ein Soldat des deutschen KSK, welcher in Afghanistan ebenfalls erkennungsdienstlich behandelt wurde und in derselben Uniform wie die Angehörigen des Jagdkommandos als Ausbildner tätig war, von einem Kontaktmann der Taliban in Deutschland vor der Kaserne mit einem Messer niedergestochen. - Entscheidungen/2021/751636_11.pdf
Titel: LVwG-751636/11/KLi/CK
In einem vergleichbaren Fall wurde ein Seite 9 von 10 Soldat des deutschen KSK, welcher in Afghanistan ebenfalls erkennungsdienstlich behandelt wurde und in derselben Uniform wie die Angehörigen des Jagdkommandos als Ausbildner tätig war, von einem Kontaktmann der Taliban in Deutschland vor der Kaserne mit einem Messer niedergestochen.
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