Mündliche Verhandlungen
Folgende mündliche Verhandlungen wurden vom Landesverwaltungsgericht Oberösterreich ausgeschrieben. In dieser Übersicht sehen Sie die Bezeichnung der Auftraggeberin bzw. des Auftraggebers, das betroffene Vergabeverfahren, die angefochtene gesondert anfechtbare Entscheidung und den Verhandlungstag. Nähere Angaben zu diesen Verhandlungen erhalten Sie, wenn Sie dem Link der jeweiligen Verhandlung folgen. Sollten Sie von einer Verhandlung betroffen sein, beachten Sie bitte auch den darin enthaltenen Hinweis auf mögliche Präklusionsfolgen.
LVwG-840334 Marktgemeinde Ottensheim
| Richterin / Richter | Mag. Steinschnack |
|---|---|
| Verhandlungstag | Dienstag, 19. Mai 2026 |
| Verhandlungszeit | 08:30 Uhr |
| Verhandlungsort | Linz, Volksgartenstraße 14, VS 6 |
| Auftraggeberin / Auftraggeber | Marktgemeinde Ottensheim |
| Bezeichnung Vergabeverfahren | Planung und örtliche Bauaufsicht Hochwasserschutz |
| Bezeichnung der gesondert anfechtbaren Entscheidung | Zuschlagsentscheidung, sonstige Entscheidungen während der Verhandlungsphase bzw. während der Angebotsfrist |
| Datum der Bekanntmachung | 23. März 2026 |
Präklusionsfolgen
Unternehmerinnen bzw. Unternehmer, die durch die von der Antragstellerin bzw. vom Antragsteller begehrte Entscheidung unmittelbar in ihren rechtlich geschützten Interessen nachteilig berührt sein können, verlieren ihre Parteistellung, wenn sie ihre begründeten Einwendungen gegen die von der Antragstellerin bzw. vom Antragsteller begehrte Entscheidung nicht binnen zehn Tagen ab Bekanntmachung der Verfahrenseinleitung erheben.
Sofern vor Ablauf dieser Fristen eine mündliche Verhandlung stattfindet, sind die Einwendungen spätestens in der mündlichen Verhandlung zu erheben.
Sofern vor Ablauf dieser Fristen eine mündliche Verhandlung stattfindet, sind die Einwendungen spätestens in der mündlichen Verhandlung zu erheben.
LVwG-840333 Gemeinde Rottenbach
| Richterin / Richter | Dr. Pernsteiner |
|---|---|
| Verhandlungstag | Dienstag, 14. April 2026 |
| Verhandlungszeit | 13:00 Uhr |
| Verhandlungsort | Linz, Volksgartenstraße 14, VS 6 |
| Auftraggeberin / Auftraggeber | Gemeinde Rottenbach |
| Bezeichnung Vergabeverfahren | Hochwasserschutz Rottenbach - Planleistungen und Örtliche Bauaufsicht |
| Bezeichnung der gesondert anfechtbaren Entscheidung | Ausscheidensentscheidung |
| Datum der Bekanntmachung | 16. März 2026 |
Präklusionsfolgen
Unternehmerinnen bzw. Unternehmer, die durch die von der Antragstellerin bzw. vom Antragsteller begehrte Entscheidung unmittelbar in ihren rechtlich geschützten Interessen nachteilig berührt sein können, verlieren ihre Parteistellung, wenn sie ihre begründeten Einwendungen gegen die von der Antragstellerin bzw. vom Antragsteller begehrte Entscheidung nicht binnen zehn Tagen ab Bekanntmachung der Verfahrenseinleitung erheben.
Sofern vor Ablauf dieser Fristen eine mündliche Verhandlung stattfindet, sind die Einwendungen spätestens in der mündlichen Verhandlung zu erheben.
Sofern vor Ablauf dieser Fristen eine mündliche Verhandlung stattfindet, sind die Einwendungen spätestens in der mündlichen Verhandlung zu erheben.

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