Mündliche Verhandlungen

Folgende mündliche Verhandlungen wurden vom Landesverwaltungsgericht Oberösterreich ausgeschrieben. In dieser Übersicht sehen Sie die Bezeichnung der Auftraggeberin bzw. des Auftraggebers, das betroffene Vergabeverfahren, die angefochtene gesondert anfechtbare Entscheidung und den Verhandlungstag. Nähere Angaben zu diesen Verhandlungen erhalten Sie, wenn Sie dem Link der jeweiligen Verhandlung folgen. Sollten Sie von einer Verhandlung betroffen sein, beachten Sie bitte auch den darin enthaltenen Hinweis auf mögliche Präklusionsfolgen.

LVwG-840334 Marktgemeinde Ottensheim

Termin und Gegenstand der Verhandlung
Richterin / Richter Mag. Steinschnack
Verhandlungstag Dienstag, 19. Mai 2026
Verhandlungszeit 08:30 Uhr
Verhandlungsort Linz, Volksgartenstraße 14, VS 6
Auftraggeberin / Auftraggeber Marktgemeinde Ottensheim
Bezeichnung Vergabeverfahren

Planung und örtliche Bauaufsicht Hochwasserschutz

Bezeichnung der gesondert anfechtbaren Entscheidung Zuschlagsentscheidung, sonstige Entscheidungen während der Verhandlungsphase bzw. während der Angebotsfrist
Datum der Bekanntmachung 23. März 2026

 

Präklusionsfolgen

Unternehmerinnen bzw. Unternehmer, die durch die von der Antragstellerin bzw. vom Antragsteller begehrte Entscheidung unmittelbar in ihren rechtlich geschützten Interessen nachteilig berührt sein können, verlieren ihre Parteistellung, wenn sie ihre begründeten Einwendungen gegen die von der Antragstellerin bzw. vom Antragsteller begehrte Entscheidung nicht binnen zehn Tagen ab Bekanntmachung der Verfahrenseinleitung erheben.
Sofern vor Ablauf dieser Fristen eine mündliche Verhandlung stattfindet, sind die Einwendungen spätestens in der mündlichen Verhandlung zu erheben.


LVwG-840333 Gemeinde Rottenbach

Termin und Gegenstand der Verhandlung
Richterin / Richter Dr. Pernsteiner
Verhandlungstag Dienstag, 14. April 2026
Verhandlungszeit 13:00 Uhr
Verhandlungsort Linz, Volksgartenstraße 14, VS 6
Auftraggeberin / Auftraggeber Gemeinde Rottenbach
Bezeichnung Vergabeverfahren

Hochwasserschutz Rottenbach - Planleistungen und Örtliche Bauaufsicht

Bezeichnung der gesondert anfechtbaren Entscheidung Ausscheidensentscheidung
Datum der Bekanntmachung 16. März 2026

 

Präklusionsfolgen

Unternehmerinnen bzw. Unternehmer, die durch die von der Antragstellerin bzw. vom Antragsteller begehrte Entscheidung unmittelbar in ihren rechtlich geschützten Interessen nachteilig berührt sein können, verlieren ihre Parteistellung, wenn sie ihre begründeten Einwendungen gegen die von der Antragstellerin bzw. vom Antragsteller begehrte Entscheidung nicht binnen zehn Tagen ab Bekanntmachung der Verfahrenseinleitung erheben.
Sofern vor Ablauf dieser Fristen eine mündliche Verhandlung stattfindet, sind die Einwendungen spätestens in der mündlichen Verhandlung zu erheben.