Verfahrenseinleitungen
Folgende nicht offenkundig unzulässige Nachprüfungsanträge wurden beim Landesverwaltungsgericht Oberösterreich eingebracht. In dieser Übersicht sehen Sie die Bezeichnung der Auftraggeberin bzw. des Auftraggebers, das betroffene Vergabeverfahren, die angefochtene gesondert anfechtbare Entscheidung und den Tag der Bekanntmachung. Nähere Angaben zu diesen Verfahren erhalten Sie, wenn Sie dem Link des jeweiligen Verfahrens folgen. Sollten Sie von einem Nachprüfungsantrag betroffen sein, beachten Sie bitte auch den darin enthaltenen Hinweis auf mögliche Präklusionsfolgen.
LVwG-840275 Oberösterreichische Gesundheitsholding GmbH
Termin und Gegenstand der Verhandlung
Auftraggeberin / Auftraggeber |
Oberösterreichische Gesundheitsholding GmbH
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Bezeichnung Vergabeverfahren |
MALDI Biotyper Sirius IVD inkl. Garantieverlängerung und Vollwartungsvertrag von 24 Monaten für das Pyhrn-Eisenwurzen Klinikum Steyr
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Bezeichnung der gesondert anfechtbaren Entscheidung |
Zuschlagsentscheidung
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Datum der Bekanntmachung |
1. Juni 2023
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Präklusionsfolgen
Unternehmerinnen
bzw. Unternehmer, die durch die von der Antragstellerin
bzw. vom Antragsteller begehrte Entscheidung unmittelbar in ihren rechtlich geschützten Interessen nachteilig berührt sein können,
verlieren ihre Parteistellung, wenn sie ihre begründeten Einwendungen gegen die von der Antragstellerin
bzw. vom Antragsteller begehrte Entscheidung nicht
binnen zehn Tagen ab Bekanntmachung der Verfahrenseinleitung erheben.
Sofern vor Ablauf dieser Fristen eine mündliche Verhandlung stattfindet, sind die Einwendungen
spätestens in der mündlichen Verhandlung zu erheben.
LVwG-840274 OÖ Gesundheitsholding GmbH als Rechtsträgerin Salzkammergut Klinikum Vöcklabruck
Termin und Gegenstand der Verhandlung
Auftraggeberin / Auftraggeber |
Oö. Gesundheitsholding GmbH als Rechtsträgerin Salzkammergut Klinikums Vöcklabruck
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Bezeichnung Vergabeverfahren |
Ausschreibung Rahmenvereinbarung betreffend Reinigungsdienstleistung Oö. Gesundheitsholding GmbH Salzkammergut Klinikum Vöcklabruck
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Bezeichnung der gesondert anfechtbaren Entscheidung |
Ausschreibung
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Datum der Bekanntmachung |
17. Mai 2023
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Präklusionsfolgen
Unternehmerinnen
bzw. Unternehmer, die durch die von der Antragstellerin
bzw. vom Antragsteller begehrte Entscheidung unmittelbar in ihren rechtlich geschützten Interessen nachteilig berührt sein können,
verlieren ihre Parteistellung, wenn sie ihre begründeten Einwendungen gegen die von der Antragstellerin
bzw. vom Antragsteller begehrte Entscheidung nicht
binnen zehn Tagen ab Bekanntmachung der Verfahrenseinleitung erheben.
Sofern vor Ablauf dieser Fristen eine mündliche Verhandlung stattfindet, sind die Einwendungen
spätestens in der mündlichen Verhandlung zu erheben.