Verfahrenseinleitungen

Folgende nicht offenkundig unzulässige Nachprüfungsanträge wurden beim Landesverwaltungsgericht Oberösterreich eingebracht. In dieser Übersicht sehen Sie die Bezeichnung der Auftraggeberin bzw. des Auftraggebers, das betroffene Vergabeverfahren, die angefochtene gesondert anfechtbare Entscheidung und den Tag der Bekanntmachung. Nähere Angaben zu diesen Verfahren erhalten Sie, wenn Sie dem Link des jeweiligen Verfahrens folgen. Sollten Sie von einem Nachprüfungsantrag betroffen sein, beachten Sie bitte auch den darin enthaltenen Hinweis auf mögliche Präklusionsfolgen.

 

LVwG-840275 Oberösterreichische Gesundheitsholding GmbH

Termin und Gegenstand der Verhandlung
Auftraggeberin / Auftraggeber Oberösterreichische Gesundheitsholding GmbH
Bezeichnung Vergabeverfahren MALDI Biotyper Sirius IVD inkl. Garantieverlängerung und Vollwartungsvertrag von 24 Monaten für das Pyhrn-Eisenwurzen Klinikum Steyr
Bezeichnung der gesondert
anfechtbaren Entscheidung
Zuschlagsentscheidung
Datum der Bekanntmachung 1. Juni 2023

 

Präklusionsfolgen

Unternehmerinnen bzw. Unternehmer, die durch die von der Antragstellerin bzw. vom Antragsteller begehrte Entscheidung unmittelbar in ihren rechtlich geschützten Interessen nachteilig berührt sein können, verlieren ihre Parteistellung, wenn sie ihre begründeten Einwendungen gegen die von der Antragstellerin bzw. vom Antragsteller begehrte Entscheidung nicht binnen zehn Tagen ab Bekanntmachung der Verfahrenseinleitung erheben.
Sofern vor Ablauf dieser Fristen eine mündliche Verhandlung stattfindet, sind die Einwendungen spätestens in der mündlichen Verhandlung zu erheben.


LVwG-840274 Gesundheitsholding GmbH als Rechtsträgerin Salzkammergut Klinikum Vöcklabruck

Termin und Gegenstand der Verhandlung
Auftraggeberin / Auftraggeber Oö. Gesundheitsholding GmbH als Rechtsträgerin Salzkammergut Klinikums Vöcklabruck
Bezeichnung Vergabeverfahren Ausschreibung Rahmenvereinbarung betreffend Reinigungsdienstleistung Oö. Gesundheitsholding GmbH Salzkammergut Klinikum Vöcklabruck
Bezeichnung der gesondert
anfechtbaren Entscheidung
Ausschreibung
Datum der Bekanntmachung 17. Mai 2023

 

Präklusionsfolgen

Unternehmerinnen bzw. Unternehmer, die durch die von der Antragstellerin bzw. vom Antragsteller begehrte Entscheidung unmittelbar in ihren rechtlich geschützten Interessen nachteilig berührt sein können, verlieren ihre Parteistellung, wenn sie ihre begründeten Einwendungen gegen die von der Antragstellerin bzw. vom Antragsteller begehrte Entscheidung nicht binnen zehn Tagen ab Bekanntmachung der Verfahrenseinleitung erheben.
Sofern vor Ablauf dieser Fristen eine mündliche Verhandlung stattfindet, sind die Einwendungen spätestens in der mündlichen Verhandlung zu erheben.