Amtsstunden

Gemäß § 17 VwGVG iVm § 13 Abs. 5 AVG wurden für das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich folgende Amtsstunden und für den Parteienverkehr bestimmte Zeiten festgelegt:

 

 (1) Amtsstunden:

 Montag 07.00 - 12.30 Uhr und 13.00 - 17.00 Uhr 
 Dienstag 07.00 - 12.30 Uhr und 13.00 - 17.00 Uhr
 Mittwoch 07.00 - 13.00 Uhr
 Donnerstag 07.00 - 12.30 Uhr und 13.00 - 17.00 Uhr
 Freitag 07.00 - 12.30 Uhr

 

 

 Davon abweichend gilt: 

24. Dezember   keine Amtsstunden 
31. Dezember
(sofern dieser nicht auf einen Samstag oder Sonntag fällt)
07.00 - 12.00 Uhr

 

 

(2) Für den Parteienverkehr bestimmte Zeiten jeweils, wenn an diesen Tagen auch Amtsstunden sind:

Montag  08.00 - 12.00 Uhr 
Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch 08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag  08.00 - 12.00 Uhr
Freitag 08.00 - 12.00 Uhr