Gebühren bei Vergabeverfahren und Bankverbindung

 

Hinsichtlich der Gebühren in Vergabeverfahren sind - neben den Bestimmungen des Gebührengesetzes - insbesondere die Bestimmungen der Oö. Vergabe-Pauschalgebührenverordnung 2014 maßgeblich.

Für das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich bestehen folgende Bankverbindungen zur Einzahlung von Gebühren, Abgaben und Kostenersätzen:

 

Bankinstitut  BIC  IBAN 

Oberösterreichische Landesbank Hypo 

 OBLAAT2L   

AT59 5400 0000 0006 1002   Land OÖ 

Oberbank Linz  OBKLAT2L   

AT91 1500 0004 0455 5500   Land

Allgemeine Sparkasse Oberösterreich

 ASPKAT2L

AT30 2032 0000 0003 0007   Land

Raiffeisenlandesbank Oberösterreich

 RZOOAT2L

 AT41 3400 0000 0106 1001   Land

 

Über die Barzahlung und die Einzahlung mit Erlagschein auf die im Abs.1 genannten Konten hinausgehende andere Entrichtungsarten sind derzeit nicht zulässig (§ 2 Oö. Vergabe-Pauschalgebührenverordnung 2014).